H A U S O R D N U N G

 

 

 

Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen,

 

darum halten wir folgende Vereinbarungen ein:

 

 

 

 

 

Umgang miteinander

 

 

 

Ø Begegne anderen so, wie du selber behandelt werden möchtest!

 

 

Ø Grüßen, Bitten und Danken sind für uns selbstverständlich.

 

 

Ø Wir gehen freundlich und friedlich miteinander um, Probleme können wir    
    gemeinsam 
und in Ruhe lösen.

 

 

Ø Gute Zusammenarbeit im Unterricht ist unerlässlich!

 

   Klassenregeln werden mit den Klassenlehrerinnen für die jeweilige Klasse erarbeitet.

 

 

Ø In den Pausen wollen wir uns erholen:

 

    Die großen Pausen werden je nach Wetterlage in den Pausenhallen oder im    

 

    Schulhof abgehalten. Wir passen unser Verhalten den Gegebenheiten an und
    befolgen die Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrerinnen.     

 

 

Ø Wir verhalten uns auch auf dem Schulweg rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst

 

   

 

 

 

Zeitliche Organisation

 

 

 

Ø Das Schulhaus wird um 7.35 Uhr geöffnet, die angemeldeten SchülerInnen der Frühbetreuung dürfen ab 6:45 Uhr die Schule betreten.

Die Frühaufsicht findet im Zeitraum von 6:45-7:35 statt. Der Einlass zur Frühaufsicht endet um 7:15.Um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, müssen die SchülerInnen bis spätestens 7:45 Uhr in den Klassen sein.

 

Danach gilt folgende Stundeneinteilung:

 

 Zur besseren Flexibilität des Unterrichts werden unsere

Arbeitseinheiten geblockt abgehalten.

 

Dies ermöglicht ein ungestörtes und individuelles Arbeiten,
je nach Bedarf des Kindes.

 

 

Ø Während der Schulzeit sind Mobiltelefone ausgeschaltet in der Schultasche zu
       belassen.

 

 

Ø Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit ist den

    Schülerinnen und Schülern nicht erlaubt!

 

Das Schultor wird um 7:50 Uhr geschlossen.

Der Zutritt zur Schule durch Erziehungsberechtigte erfolgt nur nach Terminvereinbarung mit den Klassenlehrerinnen oder der Schulleitung.

 

 

 

 

Verhaltensvereinbarungen

 

 

 

Kontakt  Schule – Elternhaus:

 

 

 

Ø Das Fernbleiben eines Schülers/einer Schülerin vom Unterricht ist der Schule 
    am 1.Tag
 bekannt zu geben.

 

 

Ø Gespräche mit den Lehrerinnen sind nach Vereinbarung möglich.

 

 

Ø Die Eltern werden ersucht, ihre Kinder dem Unterricht bzw. der Wetterlage
   angepasst 
zu kleiden: z.B. Spielkleidung für den Schulhof, Haube nach dem
   Turnen oder Schwimmen, Sturzhelm beim Eislaufen, usw.

 

 

Ø Bei auftretenden Problemen werden die Erziehungsberechtigten gebeten,
   unverzüglich 
Kontakt mit der entsprechenden Lehrerin oder der Direktorin
   aufzunehmen, um Missverständnisse oder falsche Gerüchte erst gar nicht
   aufkommen zu lassen.

 

 

Ø Änderungen von Adressen oder Telefonnummern sind der Schule umgehend

    zu melden.

 

 

 

Ordnung und Sauberkeit:

 

 

 

Alle bemühen sich um Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus.

 

 

 

Ø Mit persönlichem und fremdem Eigentum ist sorgsam umzugehen.

 

    Jede mutwillige Beschädigung von Schuleigentum ist zu vermeiden.

 

 

Ø Um Unfallrisiken im Bereich der Stiegenauf- und Abgängen bzw. in den Pausenhallen zu minimieren, ist das Tragen von geschlossenem Schuhwerk (geschlossene Patschen, Sommerschuhe, Turnschuhe mit heller Sohle) eine zwingende NOTWENDIGKEIT!

 

 

Ø Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.

 

 

Ø Im Turnunterricht ist entsprechende Kleidung zu tragen, Turnschuhe dienen der 

    Vermeidung von Warzen und Fußpilz. Um Verletzungen vorzubeugen müssen lange 

    Haare zusammengebunden und Schmuckstücke entfernt werden.

 

 

 

Katastrophen:

 

 

 

Ø Die Lehrer haben für das richtige Verhalten im Falle unvorhergesehener 

    Ereignisse zu sorgen.

 

Ø Einmal jährlich muss eine Räumungsübung im Schulhaus durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

Für ein gutes Zusammenleben in unserer Schule

 

ist es wichtig, dass diese Vereinbarungen

 

von allen Schülern, Lehrern und Eltern

 

eingehalten werden.

 

 

 

 

 

Bei Verstößen sind folgende Maßnahmen möglich:

 

 

 

Ø Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten

 

Ø klärendes Gespräch um falsches Verhalten einsichtig zu machen

 

Ø Entschuldigung bei einem Betroffenen

 

Ø Begründen der nicht eingehaltenen Verhaltensregeln in schriftlicher Form

 

Ø Wiedergutmachung von mutwillig herbeigeführten Beschädigungen

 

 

 

 

 

 

 

Die Schulleiterin

 

 

 

VD Melitta Streitmaier, Dipl. Päd.

 

 

 

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SCHULISCHE

BERATUNGSEINRICHTUNGEN:

 

 

Schulärztin:

 

Dr. Susanne Domian-Scholtes

03842 / 25 390

 

Schulpsychologische Beratungsstelle:

 

Beratungsstellen und Erreichbarkeiten , Bildungsdirektion Steiermark (bildung-stmk.gv.at)

 

Bildungsdirektion Steiermark: Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik