H A U S O R D N U N G
Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen,
darum halten wir folgende Vereinbarungen ein:
Umgang miteinander
Ø Begegne anderen so, wie du selber behandelt werden möchtest!
Ø Grüßen, Bitten und Danken sind für uns selbstverständlich.
Ø Wir gehen
freundlich und friedlich miteinander um, Probleme können wir
gemeinsam und in Ruhe lösen.
Ø Gute Zusammenarbeit im Unterricht ist unerlässlich!
Klassenregeln werden mit den Klassenlehrerinnen für die jeweilige Klasse erarbeitet. Wir beachten unsere Verhaltensvereinbarungen.
Ø In den Pausen wollen wir uns erholen:
Die großen Pausen werden je nach Wetterlage in den Pausenhallen oder im
Schulhof abgehalten. Wir passen unser Verhalten den Gegebenheiten an und
befolgen die Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrer.innen.
Ø Wir verhalten uns auch auf dem Schulweg rücksichtsvoll
und verantwortungsbewusst
Zeitliche Organisation
Ø Das Schulhaus wird um 7.35 Uhr geöffnet, die angemeldeten SchülerInnen der Frühbetreuung dürfen ab 6:45 Uhr die Schule betreten. Die Frühaufsicht findet im Zeitraum von 6:45-7:35 statt. Der Einlass zur Frühaufsicht endet um 7:15 Uhr. Um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, müssen die SchülerInnen bis spätestens 7:45 Uhr in den Klassen sein.
Danach gilt folgende autonome Stundeneinteilung:
Zur besseren Flexibilität des Unterrichts werden unsere
Arbeitseinheiten geblockt abgehalten.
Dies ermöglicht ein ungestörtes und individuelles Arbeiten,
je nach Bedarf des Kindes.
7:50-9:40 Uhr |
Unterrichtsblock 1 |
12:40-13:30 Uhr |
6.Stunde |
9:40-10:15 Uhr |
Jause und bewegte Pause |
13:30-14:20 Uhr |
7.Stunde |
10:15-11:40 Uhr |
Unterrichtsblock 2 |
14:20-15:10 Uhr |
8.Stunde |
11:45-12:40 Uhr |
Unterrichtsblock 3 |
15:10-16:00 Uhr |
9.Stunde |
Ø Während der Schulzeit sind Mobiltelefone ausgeschaltet in der
Schultasche zu
belassen.
Ø Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit ist den
Schülerinnen und Schülern nicht erlaubt!
Das Schultor wird um 7:50 Uhr geschlossen.
Der Zutritt zur Schule durch Erziehungsberechtigte erfolgt nur nach Terminvereinbarung mit dem/der Klassenlehrer:in oder der Schulleitung.
Kontakt Schule – Elternhaus:
Ø Das
Fernbleiben eines Schülers/einer Schülerin vom Unterricht ist der Schule
am 1.Tag vor Unterrichtsbeginn bekannt zu geben (auch über SchoolFox möglich).
ØUnterlagen für kranke Kinder können beim Hintereingang der Schule in einer Box bis 16 Uhr abgeholt werden.
Ø Gespräche mit den Lehrer:innen sind nur nach Vereinbarungen möglich.
Ø Die Eltern
werden ersucht, ihre Kinder dem Unterricht bzw. der Wetterlage
angepasst zu kleiden: z.B. Spielkleidung für den Schulhof, Haube nach dem
Turnen oder Schwimmen, Sturzhelm beim Eislaufen, usw.
Ø Bei
auftretenden Problemen werden die Erziehungsberechtigten gebeten,
unverzüglich Kontakt mit der entsprechenden Lehrerin oder der Direktorin
aufzunehmen, um Missverständnisse oder falsche Gerüchte erst gar nicht
aufkommen zu lassen.
Ø Änderungen von Adressen oder Telefonnummern sind der Schule umgehend
zu melden.
Ordnung und Sauberkeit:
Alle bemühen sich um Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus.
Ø Mit persönlichem und fremdem Eigentum ist sorgsam umzugehen.
Jede mutwillige Beschädigung von Schuleigentum ist zu vermeiden.
Ø Um Unfallrisiken im Bereich der Stiegenauf- und Abgängen bzw. in den Pausenhallen zu minimieren, ist das Tragen von geschlossenem Schuhwerk (geschlossene Patschen, Sommerschuhe, Turnschuhe mit heller Sohle) eine zwingende NOTWENDIGKEIT!
Ø Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
Ø Im Turnunterricht ist entsprechende Kleidung zu tragen, Turnschuhe dienen der Vermeidung von Warzen und Fußpilz. Um Verletzungen vorzubeugen müssen lange Haare zusammengebunden und Schmuckstücke entfernt werden.
Katastrophen:
Ø Die Lehrer haben für das richtige Verhalten im Falle unvorhergesehener
Ereignisse zu sorgen.
Ø Einmal jährlich muss eine Räumungsübung im Schulhaus durchgeführt werden.
Für ein gutes Zusammenleben in unserer Schule
ist es wichtig, dass diese Vereinbarungen
von allen Schülern, Lehrern und Eltern
eingehalten werden.
Ø An der Schule liegt eine hauseigene Verhaltensvereinbarung auf, die von den Eltern zu Beginn der Schulzeit unterschrieben wird.
Bei Verstößen sind folgende Maßnahmen möglich:
Ø Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten
Ø klärendes Gespräch um falsches Verhalten einsichtig zu machen
Ø Entschuldigung bei einem Betroffenen
Ø Begründen der nicht eingehaltenen Verhaltensregeln in schriftlicher Form
Ø Wiedergutmachung von mutwillig herbeigeführten Beschädigungen
Die Schulleiterin
VD Melitta Streitmaier, Dipl. Päd.