Der Elternverein ist die älteste Form der
Mitbestimmung von Eltern an der Schule. Er setzt vor allem dort an, wo es um Anliegen und Themen geht, die die gesamte Schule betreffen und eine Koordination der Meinungsbildung zweckmäßig
ist.
Neben der Interessensvertretung soll vor allem die Zusammenarbeit von Eltern, Schulleitung und LehrerInnen gefördert werden.
Die Arbeit des Elternvereins ist gemeinnützig und wird durch Statuten geregelt, die seine Rechtsgrundlage bilden. Die Mitglieder des Elternvereins arbeiten ehrenamtlich.
Der Elternverein ist somit zusammengefasst:
· Interessensvertreter der Eltern
· Bindeglied zwischen Elternhaus und Schule
· Gemeinnützig, ohne Gewinnabsicht
· (politisch-) unabhängig